Die s Wohnbaubank, ein Tochterunternehmen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, fördert durch die Aufbringung von Finanzmitteln über den Anleihemarkt vorwiegend den gemeinnützigen Wohnbau.
Die s Wohnbauanleihen bieten durch ihre Steuerbegünstigung einen zusätzlichen Anreiz, denn
- für in Ãsterreich unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger:innen ist der jährliche Zinsertrag bis zu 4,00 % vom Nennbetrag der Wohnbauanleihe von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit â unabhängig von Behaltefrist und Ersterwerb.
Aus diesem Grund entspricht der Zinssatz dieser Wohnbauanleihe der Nominalverzinsung einer KESt-pflichtigen Anleihe von ca. 4,00 % p.a.
Die s Wohnbaubank, ein Tochterunternehmen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, fördert durch die Aufbringung von Finanzmitteln über den Anleihemarkt vorwiegend den gemeinnützigen Wohnbau.
Die s Wohnbauanleihen bieten durch ihre Steuerbegünstigung einen zusätzlichen Anreiz, denn
- für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Privatanleger:innen ist der jährliche Zinsertrag bis zu 4,00 % vom Nennbetrag der Wohnbauanleihe von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit – unabhängig von Behaltefrist und Ersterwerb.
Aus diesem Grund entspricht der Zinssatz dieser Wohnbauanleihe der Nominalverzinsung einer KESt-pflichtigen Anleihe von ca. 4,00 % p.a.
Zu beachtende Risiken:
- Ãnderungen des Zinsniveaus und der Bonität der Treugeberin (Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen) oder der Emittentin (s Wohnbaubank) können zu Kursschwankungen und Kapitalverlusten bei Verkauf vor Laufzeitende führen.
- Die gesetzliche Grundlage für die KEST-Befreiung des Zinsertrages bis 4,00 % p.a. kann sich während der Laufzeit ändern.
- Änderungen des Zinsniveaus und der Bonität der Treugeberin (Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen) oder der Emittentin (s Wohnbaubank) können zu Kursschwankungen und Kapitalverlusten bei Verkauf vor Laufzeitende führen.
- Die gesetzliche Grundlage für die KEST-Befreiung des Zinsertrages bis 4,00 % p.a. kann sich während der Laufzeit ändern.
- Anleger:innen tragen sowohl das Liquiditäts- als auch das Bonitätsrisiko (d.h. das Risiko von Ãnderungen in der Kreditwürdigkeit oder einer Zahlungsunfähigkeit) der Treugeberin (Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen) und der Emittentin (s Wohnbaubank).
- Es besteht keine Einlagensicherung. Die Treugeberin oder Emittentin ist ggfs. nicht imstande, ihren Verpflichtungen aus dem Wertpapier im Falle einer Insolvenz od. einer behördlichen Anordnung (bail-in Regime) nachzukommen (Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals).
- Anleger:innen tragen sowohl das Liquiditäts- als auch das Bonitätsrisiko (d.h. das Risiko von Änderungen in der Kreditwürdigkeit oder einer Zahlungsunfähigkeit) der Treugeberin (Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen) und der Emittentin (s Wohnbaubank).
- Es besteht keine Einlagensicherung. Die Treugeberin oder Emittentin ist ggfs. nicht imstande, ihren Verpflichtungen aus dem Wertpapier im Falle einer Insolvenz od. einer behördlichen Anordnung (bail-in Regime) nachzukommen (Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals).
Produktinformationen:
- den (Basis-)Prospekt
- die Endgültigen Bedingungen
- allfällige Nachträge sowie gegebenenfalls
- das Basisinformationsblatt (BIB)
Die Erste Group Bank AG bzw. Konzernunternehmen (gemeinsam „Erste Group“) sind am Grundkapital der s Wohnbaubank AG beteiligt. Außerdem sind Mitarbeiter:innen der Erste Group im Vorstand und Aufsichtsrat der s Wohnbaubank AG. Die Interessen der Erste Group und jene der Anleihegläubiger sind möglicherweise unterschiedlich. Die Erste Group kann mitunter durch ihre normale Geschäftstätigkeit auch Geschäftsbeziehungen unterhalten, die negative Auswirkungen auf die Entwicklung des Kurses der angebotenen Wandelschuldverschreibungen der s Wohnbaubank AG haben.
Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung und nicht um eine Anlageempfehlung. Diese Werbemitteilung ersetzt somit keine Anlageberatung und berücksichtigt weder die Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen, noch unterliegt sie dem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen.
Dieses Finanzprodukt wird in Form einer Daueremission ausgegeben und in Österreich öffentlich angeboten. Die Rechtsgrundlage dafür und daher ausschließlich verbindlich sind die bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hinterlegten Endgültigen Bedingungen sowie der Basisprospekt sowie allfällige Nachträge. Verschiedene Verordnungen der Europäischen Union und das österreichische Kapitalmarktgesetz schreiben für dieses Produkt einen Basisprospekt vor: siehe Art. 8 der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 bzw. der Delegierten Verordnungen der Kommission (EU) 2019/980 und (EU) 2019/979. Die Emittentin hat diesen Basisprospekt erstellt, die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ihn genehmigt (gebilligt). Dies bedeutet aber nicht, dass die FMA das konkrete Wertpapier auch empfiehlt. Für bestimmte, sogenannte „verpackte Anlageprodukte“ im Sinne der PRIIPs-Verordnung ist darüber hinaus ein Basisinformationsblatt („BIB“) gesetzlich vorgeschrieben. In diesem werden die wichtigsten Merkmale des entsprechenden Finanzprodukts dargestellt.
Risikohinweise
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Hinweis
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Diese Unterlagen erhalten Sie kostenlos hier:
s Wohnbaubank AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien
Sie können die Unterlagen auch elektronisch abrufen:
https://www.swohnbaubank.at/de/wohnbauanleihen/aktuelle-wohnbauanleihen
Basisinformationsblätter unter https://www.swohnbaubank.at/de/impressum-und-rechtliches/basisinformationsblaetter/isin
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Stand: September 2024
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